Berufsfachschule zum Übergang
in Ausbildung (BÜA)
• Förderung der Berufswahlkompetenz
• Erwerb überfachlicher Kompetenzen
• Erwerb des Hauptschulabschlusses
Schülerinnen und Schüler ohne Ausbildungsvertrag
*Versetzung erfolgt, wenn die Übergangsvoraussetzungen erfüllt sind.
*
• Ausbildungsvorbereitung
• Vorbereitung auf den ausbildungsbegleitenden
Erwerb des mittleren Abschlusses
BÜA – Stufe I
BÜA – Stufe II
• Erwerb des mittleren Abschlusses
• Berufsbezogene Basisqualifikationen
Duale Ausbildung
Duale Ausbildung
+ ausbildungsbegleitend
1. Jahr
2. Jahr
3. - 5. Jahr
1. Jahr
2. - 4. Jahr
1 Jahr
schneller
ohne Hauptschulabschluss
mit Hauptschulabschluss
mit mittlerem Abschluss
Hauptschulabschluss
Mittlerer Abschluss
Mittlerer Abschluss