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Berufsfachschule zum Übergang

in Ausbildung (BÜA)

• Förderung der Berufswahlkompetenz

• Erwerb überfachlicher Kompetenzen

• Erwerb des Hauptschulabschlusses

Schülerinnen und Schüler ohne Ausbildungsvertrag

*Versetzung erfolgt, wenn die Übergangsvoraussetzungen erfüllt sind.

*

• Ausbildungsvorbereitung

• Vorbereitung auf den ausbildungsbegleitenden

Erwerb des mittleren Abschlusses

BÜA – Stufe I

BÜA – Stufe II

• Erwerb des mittleren Abschlusses

• Berufsbezogene Basisqualifikationen

Duale Ausbildung

Duale Ausbildung

+ ausbildungsbegleitend

1. Jahr

2. Jahr

3. - 5. Jahr

1. Jahr

2. - 4. Jahr

1 Jahr

schneller

ohne Hauptschulabschluss

mit Hauptschulabschluss

mit mittlerem Abschluss

Hauptschulabschluss

Mittlerer Abschluss

Mittlerer Abschluss