Die zweijährige Berufsfachschule Ernährung/Gastronomie/Hauswirtschaft ist Ihre richtige Wahl, wenn Sie

  • den mittleren Abschluss erreichen möchten
  • gern zur Schule gehen, aber auch das Berufsleben kennen lernen möchten
  • auch praktisch in der Schule lernen und arbeiten  möchten
  • Tätigkeiten der Berufsbilder Koch, Restaurantfachfrau, Bäcker, Fleischer, Systemgastronom, Hauswirtschafter kennen lernen möchten
  • gerne kochen
  • gerne mit Gästen/Kunden umgehen.

Welcher Unterricht wird angeboten?

 Der Unterricht umfasst den allgemein bildendenLernbereich mit den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik, Politik und Wirtschaft, Religion, Sport und Naturwissenschaften.

Im berufsbezogenen Lernbereich werden die Fächer Fachtheorie und Fachpraxis und Datenverarbeitung miteinander verknüpft.

Sie lernen in berufstypischen Situationen

unter anderem

  • Fertigkeiten, die typisch für die Berufe wie Koch, Hotelfachfrau, Restaurantfachfrau, Hauswirtschafterin, Bäcker sind
  • Planung  und Organisation von Veranstaltungen
  • Zubereitung von Menüs
  • Verpflegung von Kindern, Schülern und Erwachsenen
  • Gäste zu betreuen einen fachgerechten Service durchzuführen
  • im Team zusammenzuarbeiten.

Projektorientierte Situationen wären

  • Wir laden unsere Eltern ein und servieren ihnen ein von uns zubereitetes Menü.
  • Wir organisieren für uns ein Grillfest zum Schuljahresende.
  • Wir bauen ein Buffet mit internationalen Speisen auf.

   Welche besonderen  Veranstaltungen finden statt?

  • Betriebspraktikum (vier Wochen)
  • Berufsbezogene Exkursionen z.B. zu einer internationalen Gastronomiemesse
  • Klassenfahrt
  • Zur Unterstützung bei der Berufswahl und Bewerbung

Welche Voraussetzungen für die Aufnahme müssen erfüllt sein?

  • Sie haben einen qualifizierenden Hauptschulabschluss
    oder
    den Hauptschulabschluss mit befriedigenden Leistungen in zwei der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik und keine Note in diesen Fächern schlechter als vier. Der Durchschnitt aller Fächer ist mindestens befriedigend. Die Klassenkonferenz stellt ein Gutachten aus.
  • Sie sind noch keine 18 Jahre alt.
  • Sie haben noch keine andere zweijährige Berufsfachschule länger als ein Jahr besucht oder eine Ausbildung absolviert.

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