Die beiden Ausbildungsberufe Verkäufer/-in und Einzelhandelskauffrau/-mann sind staatlich anerkannte Ausbildungberufe. Das bedeutet, dass diese Berufe staatlich geregelt sind. Dazu zählt u.a., dass die Ausbildung im dualen Ausbildungssystem absolviert wird. Darunter versteht man, dass der Auszubildende an zwei Lernorten ausgebildet wird: in der betrieblichen Praxis und in der Berufsschule.Im Ausbildungsbetrieb werden überwiegend die praktischen Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt, während der Berufsschule die Vermittlung der Fachtheorie und der Allgemeinbildung obliegt.

Die Ausbildungsdauer des Verkäufers beträgt zwei Jahre, die des Einzelhändlers drei, wobei diese auch verkürzt werden können.

Typische Aufgaben des Verkäufers bzw. Einzelhändlers sind u.a.: Kunden beraten, Kassieren, Waren auszeichnen und Qualitätskontrollen durchführen, Reklamationen bearbeiten, Waren bestellen

Verkäufer und Einzelhändler arbeiten u.a. in Supermärkten, Kaufhäusern, Modehäusern, Fachgeschäften und Baumärkten.

Die beiden Ausbildungsberufe sind sehr abwechslungsreich und bieten ein interessantes Aufgabenspektrum an. Ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit und kaufmännischem Verständnis sind unerlässlich.

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