Die Regelform der beruflichen Erstausbildung ist die Berufsausbildung im Dualen System von Betrieb und Berufsschule. Mit der Aufnahme eines Berufsausbildungsverhältnisses unterliegt jeder Auszubildende/Lehrling unabhängig vom Alter und der Vorbildung der Berufsschulpflicht.
Auch Jugendliche ohne Beschäftigung und solche, die in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen, sind für die Dauer von drei Jahren, längstens jedoch bis zur Volljährigkeit, berufsschulpflichtig.
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Bildungsgänge (Vollzeit) | |
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Ohne Hauptschulabschluss: |
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Nach dem Hauptschulabschluss |
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Nach dem mittleren Abschluss |
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