Die Regelform der beruflichen Erstausbildung ist die Berufsausbildung im Dualen System von Betrieb und Berufsschule. Mit der Aufnahme eines Berufsausbildungsverhältnisses unterliegt jeder Auszubildende/Lehrling unabhängig vom Alter und der Vorbildung der Berufsschulpflicht.
Auch Jugendliche ohne Beschäftigung und solche, die in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen, sind für die Dauer von drei Jahren, längstens jedoch bis zur Volljährigkeit, berufsschulpflichtig.
Berufsschule und Ausbildungsbetrieb erfüllen für Schülerinnen und Schüler, die in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen, einen gemeinsamen Bildungsauftrag. Die Berufsschule und der Ausbildungsbetrieb sind dabei jeweils eigenständige Lernorte und gleichberechtigte Partner.
In der dualen Berufsausbildung führt die Berufsschule zum schulischen Teil eines berufsqualifizierenden Abschlusses. In der Berufsschule kann unter besonderen Voraussetzungen der Hauptschulabschluss, der Mittlere Abschluss oder die Fachhochschulreife erworben werden (Verordnung über die Berufsschule vom 9. September 2002, Erwerb gleichwertiger Abschlüsse in der Berufsschule gemäß der §§ 8 - 11, ABl. S. 678). Der Facharbeiter- oder Gesellenbrief und das Abschlusszeugnis der Berufsschule eröffnen die Möglichkeit zum Besuch von Fachschulen (z. B. Technikerschule).
Die Auszubildenden aus Industrie, Handwerk und Handel werden in folgenden Ausbildungsberufen in Form der Teilzeitausbildung an 1-Tages- bzw. 1 ½ -Tagesunterricht, in Ein-Wochen-Blöcken, Zwei-Wochenblöcken oder auch in Drei-Tage-Blöcken beschult.
Folgende Ausbildungsberufe werden in der Berufschule am den Standorten unterrichtet:
Sie wird von den Auszubildenden neben der betrieblichen Ausbildung besucht.
Berufe | |
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Metalltechnik |
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Holztechnik |
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Ernährung |
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Wirtschaft |
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Sie wird von den Auszubildenden neben der betrieblichen Ausbildung besucht.
Berufe | |
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Metalltechnik |
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Fahrzeugtechnik |
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Wirtschaft |
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