Die Regelform der beruflichen Erstausbildung ist die Berufsausbildung im Dualen System von Betrieb und Berufsschule. Mit der Aufnahme eines Berufsausbildungsverhältnisses unterliegt jeder Auszubildende/Lehrling unabhängig vom Alter und der Vorbildung der Berufsschulpflicht.

Auch Jugendliche ohne Beschäftigung und solche, die in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen, sind für die Dauer von drei Jahren, längstens jedoch bis zur Volljährigkeit, berufsschulpflichtig.

 

Bildungsgänge (Vollzeit)
Ohne Hauptschulabschluss:
  • Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung / PuSch B
Nach dem Hauptschulabschluss
  • Berufsfachschule (BFS)
Nach dem mittleren Abschluss
  • Fachoberschule (FOS)

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