Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
zur Eröffnung zusätzlicher Chancen für Schülerinnen und Schüler bei der Vermittlung in eine Anschlussperspektive dürfen die Schulen nach § 83 Abs. 8 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) durch die letzte Schulgesetznovellierung im Dezember 2022 personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern, die zum Ende des Schulverhältnisses in bestimmten Fällen zum Zweck der Information über Angebote der Berufsberatung und Berufsorientierung an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln, sofern die Schülerin oder der Schüler der Datenverarbeitung nicht widersprochen hat. Die Datenübermittlung ist für den 15. März 2024 geplant. Vor der Datenübermittlung haben Sie eine 14-tägige Widerspruchsfrist, die mit dem 29.02.2024 beginnt. Wenn Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchten, so geben Sie den schriftlichen Widerspruch bitte innerhalb der Widerspruchsfrist im Sekretariat ab.
Unter diesem Link füge ich Ihnen das Informationsschreiben des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen (HMKB) bei.
Bei Rückfragen können Sie sich gern an mich wenden.
gez. D. Johlen (Schulleiter)
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Kategorie: Uncategorised